Rechtlicher Rahmen Experten-Tätigkeit und Organisation QV


Das Qualifikationsverfahren (QV) ist ein Verwaltungsverfahren des Kantons Basel-Landschaft.
Dh es gelten für alle Prüfungsexperten (PEX) und den Chefexperten (CEX) spezielle Regeln und Pflichten.
Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Regeln und Pflichten:

 


Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte (PEX)

  • Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten erfüllen eine öffentliche Aufgabe und sind daher an die Regeln staatlicher Tätigkeit gebunden. Darunter fallen insbesondere Amtsgeheimnis und Schweigepflicht, Verwaltungshandeln (Gleichbehandlung versus Willkür), Ausstandspflicht und Ermessensfrage.
  • Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzen. Andererseits haftet der Staat für Schäden, die durch ihre Tätigkeit Dritten oder ihnen selbst entstehen.
  • Die ernannten Personen dürfen für ihre Tätigkeit an den Prüfungen weder Weisungen einer Organisation der Arbeitswelt oder einer Schulinstanz entgegennehmen noch sind sie ihnen Rechenschaft schuldig.
     
  • Anforderungen an die Experten:
    • Abgeschlossene Ausbildung im Lehrberuf mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertig
    • Berufliche Qualifikation gem. BiVo
    • Berufserfahrung mind. 2 Jahre im Berufsfeld des Lehrberufs nach Berufsabschluss
    • Berufliche Tätigkeit im Berufsfeld des Lehrberufs
    • Regelmässige Tätigkeit im Berufsfeld
    • Je nach Beruf erwünscht oder Bedingung: Ausbildung von Lernenden
    • Bereitschaft zum Besuch des eidg. Expertenkurses (erst nach erfolgter Wahl durch die Prüfungskommission)
    • Bereitschaft jährlich bei den Prüfungen mitzuwirken
    • Bereitschaft jährlich mitzuwirken
    • Besuch von EHB-Weiterbildungen
    • Teilnahme an Experteninstruktionen und PEX-Sitzungen
    • Bereitschaft, die Prüfungen vorzubereiten
       
  • Pflichtenheft Experten:
    • Sorgfaltspflicht
    • Willkürverbot
    • Ausstandspflicht
    • Schweigepflicht
    • Befolgen der Anweisungen der Chefexpertin/des Chefexperten

 


Zuständigkeiten
 

ORGANISATION DER ARBEITSWELT OdA (Berufsverband)

  • bestimmt den fachlichen Inhalt von Ausbildung und Prüfungen (schweiz. OdA)
  • sorgt für Gewinnung des Expertennachwuchses (regionale OdA)
  • stellt allenfalls Infrastruktur zur Verfügung (z.B. Nutzung Ausbildungszentrum)
  • Vorschlagsrecht Experten/Expertinnen, Chefexperten/Chefexpertinnen
  • je nach Beruf: Einzug betrieblicher Noten oder ÜK-Noten


BERUFSFACHSCHULE

  • Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung
  • Mitarbeit von Lehrpersonen bei der Berufskenntnisprüfung als gewählte Experten/Expertinnen Schulische Erfahrungsnoten


KANTONALE PRÜFUNGSBEHÖRDE

  • Durchführung der Prüfungen mit mandatierten Expertinnen/Experten (im Auftrag des Kantons oder mehrerer Kantone)


Organigramm des Qualifaktionsverfahren (QV) im Kanton Basel-Landschaft


     


19. März 2021/ rev. 24. Juni 2021