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Rechtlicher Rahmen Experten-Tätigkeit und Organisation QV
Das Qualifikationsverfahren (QV) ist ein Verwaltungsverfahren des Kantons Basel-Landschaft.
Dh es gelten für alle Prüfungsexperten (PEX) und den Chefexperten (CEX) spezielle Regeln und Pflichten.
Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Regeln und Pflichten:
Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte (PEX)
- Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten erfüllen eine öffentliche Aufgabe und sind daher an die Regeln staatlicher Tätigkeit gebunden. Darunter fallen insbesondere Amtsgeheimnis und Schweigepflicht, Verwaltungshandeln (Gleichbehandlung versus Willkür), Ausstandspflicht und Ermessensfrage.
- Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzen. Andererseits haftet der Staat für Schäden, die durch ihre Tätigkeit Dritten oder ihnen selbst entstehen.
- Die ernannten Personen dürfen für ihre Tätigkeit an den Prüfungen weder Weisungen einer Organisation der Arbeitswelt oder einer Schulinstanz entgegennehmen noch sind sie ihnen Rechenschaft schuldig.
- Anforderungen an die Experten:
- Abgeschlossene Ausbildung im Lehrberuf mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertig
- Berufliche Qualifikation gem. BiVo
- Berufserfahrung mind. 2 Jahre im Berufsfeld des Lehrberufs nach Berufsabschluss
- Berufliche Tätigkeit im Berufsfeld des Lehrberufs
- Regelmässige Tätigkeit im Berufsfeld
- Je nach Beruf erwünscht oder Bedingung: Ausbildung von Lernenden
- Bereitschaft zum Besuch des eidg. Expertenkurses (erst nach erfolgter Wahl durch die Prüfungskommission)
- Bereitschaft jährlich bei den Prüfungen mitzuwirken
- Bereitschaft jährlich mitzuwirken
- Besuch von EHB-Weiterbildungen
- Teilnahme an Experteninstruktionen und PEX-Sitzungen
- Bereitschaft, die Prüfungen vorzubereiten
- Pflichtenheft Experten:
- Sorgfaltspflicht
- Willkürverbot
- Ausstandspflicht
- Schweigepflicht
- Befolgen der Anweisungen der Chefexpertin/des Chefexperten
Zuständigkeiten
ORGANISATION DER ARBEITSWELT OdA (Berufsverband)
- bestimmt den fachlichen Inhalt von Ausbildung und Prüfungen (schweiz. OdA)
- sorgt für Gewinnung des Expertennachwuchses (regionale OdA)
- stellt allenfalls Infrastruktur zur Verfügung (z.B. Nutzung Ausbildungszentrum)
- Vorschlagsrecht Experten/Expertinnen, Chefexperten/Chefexpertinnen
- je nach Beruf: Einzug betrieblicher Noten oder ÜK-Noten
BERUFSFACHSCHULE
- Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung
- Mitarbeit von Lehrpersonen bei der Berufskenntnisprüfung als gewählte Experten/Expertinnen Schulische Erfahrungsnoten
KANTONALE PRÜFUNGSBEHÖRDE
- Durchführung der Prüfungen mit mandatierten Expertinnen/Experten (im Auftrag des Kantons oder mehrerer Kantone)
Organigramm des Qualifaktionsverfahren (QV) im Kanton Basel-Landschaft
19. März 2021/ rev. 24. Juni 2021