Informationen zu den ÜK-Noten


Bezüglich den ÜK-Noten gelten gemäss den beiden Berufsbildungsämtern (BL und BS) und der QV-Prüfungsaufsicht folgende Regeln:

  • Bei einem Stufenwechsel (von EBA zu EFZ oder umgekehrt) werden nur die üK-Noten der aktuellen Ausbildung verwendet, weil sich die ÜK-Inhalte, trotz teilweise identischer Bezeichnungen der Kurse, voneinander unterscheiden.
  • Der Besuch aller ÜK ist zwar obligatorisch und es ist die Pflicht des Lehrbetriebes, dafür zu sorgen, dass Lernende alle ÜK besuchen, aber es handelt sich nicht um eine Zulassungsvoraussetzung zum QV.
    Bei Pflichtverletzung des Lehrbetriebes entscheidet die Lehraufsicht über allfällige Folgen für den Betrieb. 
  • Im Fall von Lehrfortsetzungen wird vom Bildungszentrum individuell geprüft, ob die ursprünglich erworbenen üK-Noten noch der aktuellen Lehrsituation entsprechen. Im Anschluss daran wird in Absprache mit dem Lehrbetrieb festgelegt, ob einzelne ÜK nochmals besucht werden. Massgebend dabei ist das Bestreben, dass Lernende alle Bildungsziele erreichen. 
  • Bei einem Wiederholen des QV (va wenn die VPA wiederholt werden muss) können einzelne ÜK nochmals kostenpflichtig wiederholt resp. besucht werden.
    Mit dem Anmelden zur QV-Repetition (Prüfungsleitung/AfBB des jeweiligen Kantons) muss definiert werden, wie die ERFA-Note ÜK ins QV übernommen wird:
    • Variante A: Die ERFA-Note wird nur aus den Noten des Wiederholungsjahres berechnet. 
    • Variante B: Die ERFA-Note wird neu berechet aus den Noten der regulären Lehre und den zusätzlichen Noten des Repetitionsjahres. 

15. Juli 2022