Wiederholen des Qualifikationsverfahrens

Im folgenden finden Sie wichtige Informationen für das Wiederholen Ihres QV Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Sie finden unten die Kontaktadressen der Ansprechpersonen.

  • Grundsätzlich können Sie das QV zweimal wiederholen, unabhängig davon, ob Sie einen Lehrvertrag resp. eine Lehrfirma haben.
  • Sie müssen sich bis spätestens am 1. September des der Prüfung vorangehenden Jahres bei Ihrem Bildungsamt anmelden.
    (Das entsprechende Anmeldeformular zur Prüfungswiederholung finden ganz unten auf dieser Seite,)

 

Gemäss Berufsbildungsgesetz und Bildungsverordnung BiVo müssen Sie alle ungenügenden Qualifikationsbereiche Ihres Qualifikationsverfahrens QV wiederholen:

QV EFZ

Beim Qualifikationsverfahren Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau EFZ müssen die folgenden Qualifikationsbereiche wiederholt werden, wenn diese mit ungenügenden Noten abgeschlossen wurden:

  • Praktische Arbeiten (VPA)
  • Allgemeine Berufskenntnisse (ABK)
  • Erweiterte Berufskenntnisse (EBK)
  • Allgemeinbildung (AB)

Jeder ungenügend abgeschlossene Qualifikationsbereich des QV muss vollständig wiederholt werden, dies heisst alle Teilprüfunge innerhalb jedes Qualifikationsbereichs müssen nochmals abgelegt werden.

   

QV EBA

Beim Qualifikationsverfahren Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau EBA müssen die folgenden Qualifikationsbereiche wiederholt werden, wenn diese mit ungenügenden Noten abgeschlossen wurden:

  • Praktische Arbeiten (VPA)
  • Berufskenntnisse (BK)
  • Allgemeinbildung (AB)

Jeder ungenügend abgeschlossene Qualifikationsbereich des QV muss vollständig wiederholt werden, dies heisst alle Teilprüfunge innerhalb jedes Qualifikationsbereichs müssen nochmals abgelegt werden.

Beachten Sie

  • Bei ungenügender praktischer Prüfung VPA:
    Wir empfehlen Ihnen, nochmals die ÜK des letzten Lehrjahres im Bildungszentrum GmbB zu wiederholen (kostenpflichtig).
    Zusätzlich empfehlen wir Ihnen ergänzend die Vorbereitungskurse am Bildungszentrum GmbB zu besuchen.
    In diesen QV-Checks werden Ausbildungsinhalte repetiert und unter simulierten Prüfungsbedingungen geübt. Sie dienen der unmittelbaren Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Sie stehen Lernenden EFZ (3. Lehrjahr) und EBA (2. Lehrjahr), Repetentinnen und Repetenten sowie Absolventinnen nach Art. 32 BBV offen.
    Diese QV-Checks finden grundsätzlich während den Schulferien statt, damit keine Überschneidungen mit dem Berufsschulunterricht entstehen. Diese QV-Checks sind kostenpflichtig.
     
  • Bei ungenügenden Berufskenntnissen (BK oder ABK/EBK) und/oder Allgemeinbildung:
    Der erneute Unterrichtsbesuch an der Berufsschule BBZ BL ist freiwillig und kostenlos möglich und bei ungenügenden Berufskenntnissen und/oder Allgemeinbildung empfehlenswert. Wenn Sie nochmals die Berufsfachschule besuchen möchten, melden Sie sich selber und umgehend beim Schulsekretariat an.
     
  • Erfahrungsnoten Berufsschule BBZ BL:
    Die Wiederholung der Erfahrungsnoten ist eigentlich nicht obligatorisch.
    Bei einem erneuten Schulbesuch während 2 Semestern werden jedoch automatisch neue zusätzliche Erfahrungsnoten gebildet, da Sie sich an die Schulregeln und z.B. zusammen mit Ihren Klassenkolleg*innen die gleichen schulischen Prüfungen ablegen müssen. Sie erhöhen damit aber auch Ihre Chance, mit besseren Erfahrungsnoten eine genügende Gesamtnote zu erzielen, da diese nebst den Fallfächern ja ebenfalls genügend sein muss.
     
  • Nachteilsausgleich:
    „Prüfungsangst“ oder mangelnde Sprachkenntnisse ermöglichen keinen Nachteilsausgleich. Ein Gesuch hät- ten Sie uns spätestens mit Ihrer Prüfungsanmeldung einreichen müssen. Später eingereichte Gesuche werden nämlich nur berücksichtigt, wenn die Beeinträchtigung erst nach diesem Zeitpunkt festgestellt wird und eine anerkannte Fachstelle dies bestätigt. Sollten Sie also an einer bleibenden Behinderung leiden und es versäumt haben, mit Ihrer Prüfungsanmeldung ein Gesuch einzureichen, hätten Sie jetzt nochmals eine Nachfrist von 10 Tagen, um uns dieses mit anerkanntem Attest zu senden auf: qv(at)bl.ch oder per Einschreiben.
     
  • Prüfungskosten:
    Für Sie fallen keine Prüfungskosten an.
    Sobald Sie sich aber für die Prüfungen angemeldet sind, müssen Sie zum gegebenen Zeitpunkt auch erscheinen. Für Abmeldungen nach Erhalt des Prüfungsaufgebotes werden Fr. 200.-- verrechnet. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird mit Fr. 250.-- verrechnet, plus Kosten für die Prüfungsorganisation. Bei einem unentschuldigten Nichterscheinen gilt die Prüfung zudem als „absolviert und nicht bestanden“. Sollten Sie also bis Anfang des Reeptitions-QV-Jahres feststellen, dass Sie für Ihre Wiederholungsprüfung zu wenig vorbereitet sind und Ihre Prüfungsanmeldung auf ein späteres Jahr verschieben wollen, melden Sie sich bis spätestens Ende Januar SCHRIFTLICH an: qv(at)bl.ch oder per Einschreiben.
    Ihre Abmeldung oder Prüfungsverschiebung ist bis zum diesem Zeitpunkt noch kostenlos möglich. Ohne Ihren Bescheid hingegen werden Sie eine Rechnung erhalten (vergeblich organisierte Prüfung, Material für Sie bestellt, Experten, die Sie vergeblich erwartet haben, etc.).

   

Ergänzende Informationen (Tipps des Chefexperten)

  • Wir empfehlen Ihnen unbedingt Einsichtnahme in das QV-Resutat zu nehmen, damit Sie genau wissen, wo Ihre Defizite liegen.
  • Besuchen Sie zusammen mit Ihrem Vorgesetzten/Ausbildner die Einsichtnahme.
  • Sie können das QV wiederholen unabhängig davon, ob Sie einen Lehrvertrag resp. eine Lehrfirma haben.
  • Sie können das QV zweimal wiederholen.
  • Wir empfehlen Ihnen - je nach Notenbild - unbedingt gewisse ÜK und/oder das letzte Schuljahr Berufsschule zu wiederholen.
  • Wir empfehlen Ihnen - je nach Notenbild - unbedingt die QV-Checks im Bildungszentrum JSBB zu besuchen.
  • Wenn Sie beschliessen, das QV im Folgejahr zu wiederholen, dann verschieben Sie Ihre RS bis nach dem vollständigen Absolvieren des 2. QV.
  • Eine QV-Wiederholung während oder unmittelbar nach einer RS ist ein Ding der Unmöglichkeit.
  • Verschieben Sie auch allfällige Wiederholungskurse (WK/FDT), analoges gilt für den Zivilschutz.
  • Beachten Sie, dass die ersten Prüfungen bereits rund nach sieben Monaten stattfinden. Bis dann müssen Sie Ihre Defizite aufgeholt haben.
  • Sollten Sie keinen Lehrbetrieb mehr haben, stellen Sie sicher, dass Sie mit einem Coach oder anderen Lernenden sich genügend auf die Prüfungen vorbereiten können.
  • Eine Wiederholung des QV ohne tägliche Berufspraxis, seriöse Vorbereitung und intensives Lernen ist sehr schwierig.

     

Kontaktadressen Ansprechpersonen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Ansprechpersonen und deren Kontaktdaten für weitere Informationen:
 

QV Gärtner*in Fachrichtung Garten- & Landschaftsbau      
Andreas Oser [Chefexperte]

061 703 06 40       

a.oser(at)qvg.ch
Prüfungsleitung Basel-Landschaft
Leona Buchmüller [Prüfungsleiterin]

061 552 28 50

leona.buchmueller(at)bl.ch
Betriebliche Ausbildung Basel-Landschaft    
Thomas Ziegler

061 552 28 80

thomas.ziegler(at)bl.ch
Betriebliche Ausbildung Basel-Stadt
Gaetano Lentini

061 267 88 29

gaetano.lentini(at)bs.ch
Kontaktperson Bildungszentrum GmbB    
Luca Bosshard [Fachliche Leitung ÜK]

061 905 20 64

luca.bossard(at)bz-gmbb.ch
Kontaktperson BBZ BL
Rolf Zumbrunn [Abteilungsleiter Berufsschule]

061 552 95 50‬

rolf.zumbrunn(at)sbl.ch
Anmeldung zur Prüfungswiederholung (PDF)
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Gesuch um Nachteilsausgleich für das QV (PDF)
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Prüfungsrichtlinien QV 2023
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17. August 2022