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- Vorgehen bei Krankheit, Unfall etc.
Vorgehen bei Krankheit (inkl. Covid-19), Schwangerschaft/Mutterschaft, Unfall, Todesfall ...
Bitte kontaktaktieren Sie unverzüglich den Chefexperten sollten Sie aus den unten genannten Gründen am QV nicht teilnehmen können resp. verhindert sein!
(Nachträgliche Meldungen werden nicht aktzeptiert.)
Telefon +41 61 703 03 40 (Mo - Fr | 07.00 - 18.00 Uhr) oder per Email a.oser(at)qvg.ch
parallel dazu melden Sie sich bei der Prüfungsleitung per Email johanna.waeckerli(at)bl.ch
Ihre Arztzeugnisse oder Bestätigungen senden Sie bitte an beide Email-Adressen!
Termineinhaltung
Sämtliche Termine einer Prüfungssession sind einzuhalten. Das gilt auch für alle Termine der individuellen Prüfungsarbeit IPA (Registration, Einreichung der Arbeit, Validierungstermine, etc.) sowie für sämtliche Termine der Allgemeinbildung (Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung). Sollte von der Berufsfachschule keine eigene Wegleitung vorliegen, gelten die nachfolgenden Richtlinien auch für die Allgemeinbildung.
Welche Gründe werden akzeptiert als Entschuldigung
Als Entschuldigung für das Fernbleiben von einer Prüfung gilt nur eine ärztlich bescheinigte Krankheit (auch bei Schwangerschaft), ein Unfall oder ein schriftlich bestätigter Todesfall in der Familie. Die Prüfungsleitung ist sofort schriftlich mit Beleg zu informieren. Arztzeugnisse müssen laufend eingereicht werden, bis die gesundheitliche Prüfungsfähigkeit wieder besteht, an: johanna.waeckerli(at)bl.ch.
Rückwirkend ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert.
Nachprüfungen
Sobald die gesundheitliche Prüfungsfähigkeit wieder besteht und dies ärztlich bestätigt wird, wird eine Nachprüfung organisiert (nachholen der verpassten Prüfungen). Der Prüfungstermin wird vom Chefexperten/der Chefexpertin bestimmt und richtet sich nach der Verfügbarkeit der Expert/innen und der benötigten Prüfungsinfrastruktur. Nachprüfungen, welche aus gesundheitlichen, organisatorischen oder personellen Gründen nicht bis spätestens Ende Oktober des Prüfungsjahres angesetzt werden können, finden im Rahmen der regulären Prüfungen des Folgejahres statt. Nachprüfungen in Berufen, deren Prüfungen nicht unter der Leitung des Kantons Baselland stattfinden, richten sich nach den Terminen und Vorgaben des zuständigen Prüfungskantons.
Sie entscheiden!
Wenn Sie Ihre Prüfung trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit termingerecht ablegen wollen (auch mit Gips am Bein ist z.B. die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung meistens möglich), sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Ein präzisiertes Zeugnis könnte Ihnen die termingerechte Prüfungsteilnahme dennoch gestatten. Sie müssen sich jedoch vor Prüfungsbeginn entscheiden, ob Sie gesundheitlich prüfungsfähig sind. Bei einem unbefriedigenden Prüfungsresultat können nachträglich keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen geltend gemacht werden. Eine abgelegte Prüfung gilt definitiv als "absolviert".
Gesuch um Verschiebung
Sollte aus gesundheitlichen Gründen ein Ausbildungsrückstand entstanden sein und Zeit benötigt werden für eine erneute gründliche Prüfungsvorbereitung, kann auf Gesuch hin die nachzuholende Prüfung auf das Folgejahr verschoben werden.
Merkblatt der Prüfungsleitung zu
Verhalten bei Krankheit (Covid-19 - Quarantäne/Isolation), Schwangerschaft/Mutterschaft, Unfall, Todesfall
(Auszug aus den verbindlichen Prüfungsrichtlinien 2022)
19. März 2021/rev. 25. April 2021, 28. Februar 2022