- QV EFZ
- Das QV EFZ
- Bewertung und Benotung QV EFZ
Bewertung und Benotung QV EFZ
Die Qualifikations-Note setzt sich aus den drei Qualifikationsbereichen (VPA, ABK und EBK) und dem Qualifikationsbereich AB sowie der ERFA-Note (BKU/ÜK) zusammen.
Diese wird auf eine Zehntelsnote (zB 5.1) gerundet.
Die Noten der Qualifikationsbereiche VPA, ABK und EBK werden auf halbe resp. ganze Noten (zB 4.5 resp. 5.0) gerundet.
Die VPA und die EBK sind Fallfächer, wenn eine oder beide dieser Noten unter 4.0; resp. wenn die Gesamtnote unter 4.0 ist QV EFZ nicht bestanden! Im Wiederholungsfalle müssen alle Qualifikationsbereiche welche unter 4.0 waren wiederholt werden.
QUALIFIKATIONSBEREICHE QV EFZ
A. Qualifikation Berufsbildung
In den Qualifikationsbereichen VPA, ABK und EBK werden die einzelnen Teilprüfungen nur mit Punkten bewertet. Diese werden über den gesamten Qualifikationsbereich zusammengezählt und ergeben gemäss dem DBK-Notenschlüssel resp. der DBK-Notenformel (siehe unten) die Note des entsprechenden Qualifikationsbereichs (auf halbe resp. ganze Noten zB 4.5 resp. 5.0 gerundet).
Der Qualifikationsbereich VPA setzt sich aus den Teilpositionen VPA1 (Total: 75 Punkte), VPA2 (Total: 100 Punkte), VPA3 (Total: 25 Punkte), VPA4 (Total: 50 Punkte), VPA5 (Total: 228 Punkte) und VPA6 (Total: 22 Punkte) zusammen. Das Punktemaximum der VPA liegt bei 500 Punkten.
Der Qualifikationsbereich ABK setzt sich aus den Teilpositionen ABK1 (Total: Punktezahl varierend), ABK2 (Total: Punktezahl varierend) und ABK3 (Total: 114 Punkte) zusammen. Das Punktemaximum der ABK variert jedes Jahr, je nach Zusammenstellung der beiden schriftlichen Prüfungen ABK1 und ABK2.
Der Qualifikationsbereich EBK setzt sich aus den Teilpositionen EBK1 (Total: Punkte varierend), EBK2.1 (Total: 190 Punkte) und EBK2.2 (Total: 190 Punkte) zusammen. Das Punktemaximum der EBK variert jedes Jahr, je nach Zusammenstellung der schriftlichen Prüfung EBK1.
B. Qualifikation Allgemeinbildung
Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung AB setzt sich aus den Teilbereichen der Erfahrungsnote, der selbständigen Vertiefungsarbeit SVA und der Schlussprüfung SP zusammen.
Die Abschlussnote für den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung ist das auf eine Dezimale gerundete arithmetische Mittel aus den Noten der Erfahrungsnote, der selbständigen Vertiefungsarbeit SVA und der Schlussprüfung SP.
(Dieser Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.)
ERFA-NOTEN (Erfahrungsnoten) QV EFZ
Diese Note beinhaltet die schulischen Noten der Berufsschule und der Überbetrieblichen Kurse (ÜK). Der berufskundliche Untericht (1. bis 6. Semester) wird mit der ÜK-Note im Verhältnis 3:1 zusammengerechnet. Beide auf auf halbe resp. ganze Noten gerundet.
Die Gesamtnote ERFA wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
BERECHNUNG DER QV-NOTE
QV-Note = VPA (30%) + ABK (15%) + EBK (15%) + AB (20%) + ERFA (BKU/ÜK) (20%) = 100%
Gewichtung der Qualifikationsbereiche bei Dispensationen
In der Verordnung über die berufliche Grundbildung wird die Gewichtung der Qualifikationsbereiche festgehalten. Diese Gewichtung wird auch im Notenausweis aufgeführt.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche eine Lernleistung vorweisen können (z.B. es ist bereits ein EFZ vorhanden), werden z.T. von einzelnen Qualifikationsbereichen dispensiert.
Dabei kommt folgende Regel zur Anwendung:
Die 20% werden anteilsmässig auf die anderen Qualifikationsbereiche aufgeteilt.
Sollten Sie zB von der AB dispensiert sein, dann wird die QV-Note folgendermassen berechnet.
Hinweis: Auf dem Notenausweis wird die Gewichtung gemäss Verordnung über die betriebliche Grundbildung aufgeführt.
QV-Note = VPA (37.5%) + ABK (18.75%) + EBK (18.75%) + ERFA (BKU/ÜK) (25%) = 100%
Erläuterungen dazu finden Sie auf dem folgenden Merkblatt: Gewichtung der Qualifikationsbereiche bei Dispensationen
DBK-FORMEL
Zur Benotung der VPA, ABK und der EBK.
Notenberechnung nach Punkten (Beschluss der SBBK/SDBB Kommission Qualifikationsverfahren vom 26. Mai 2010)
Sofern die Bewertung einer Leistung in einem Qualifikationsbereich, in einer Position oder einer Unterposition nach dem Punktesystem vorgenommen wird, wird der Umrechnung der Punkte in eine Note die nachstehende mathematische Formel zugrunde gelegt:
[erreichte Punktezahl] x5
------------------------------------ + 1 = Note
[max. möglich Punktezahl]
Beispiel
Das nachfolgende Beispiel zeigt Ihnen, wie diese Formel zu benützen ist:
erreichte Punktezahl = 18
max. mögliche Punktezahl = 35
[18] x5
------------ + 1 = 3,57 > gerundeter Notenwert = 3,5
[35]
Notenwert
Die Anwendung dieser Formel bedeutet, dass 60% der maximal möglichen Punkte dem mathematischen Mittel des Notenwertes 4,0 entspricht (siehe die nachfolgende Grafik).
Anmerkung:
Beim QV wird immer kaufmännisch gerundet, dh es sind nur zwei Stellen hinter dem Komma massgebend.
19. Mai 2021/rev. 20. Mai 2021, 15. Juli 2022