- QV EFZ
- Vorgegebene Praktische Arbeiten VPA
- VPA 3 Rapportierung
VPA 3 Rapportierung
Das Wichtigste
- Prüfung findet im 2. Teil der Praktischen Arbeiten (VPA) im Mai statt.
- Dauer: 30 Minuten
- Maximale Punktezahl: 25 (von 500 für gesamte VPA)
- Rapportieren der Pflanz- und Saatarbeiten aus VPA 2
- auf Standard-Rapport-Formular von JardinSuisse (siehe unten im Download)
- In Kombination mit der VPA 2 Pflanz- und Saatarbeiten, direkt im Anschluss an VPA 2
Was ist gefordert?
- Rapportieren aller Tätigkeiten, welche in der VPA 2 ausgeführt wurden.
- Rapportieren aller Materialien und Pflanzen, welche in der VPA 2 verwendet wurden.
Bei den Pflanzen muss neben dem korrekten botanischen Namen auch die Stückzahl und die Qualität bezeichnet werden.
Bei allen Materialien sind die korrekten Fachbezeichnungen zu verwenden. - Inkl. des Maschineneinsatzes aus der VPA 2
- Korrektes Ausfüllen aller Rapportfelder, dazu gehören ua auch Angaben zu:
- Auftraggeber
- Adresse
- Auftragsort
- Datum/Uhrzeit
- Wettersituation
- Unterschrift Auftraggeber + Gärtner
Regierapport JardinSuisse (leer)
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Bewertungskriterien zu Position VPA 3
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19. März 2021