VPA 3 Rapportierung

Das Wichtigste

  • Prüfung findet im 2. Teil der Praktischen Arbeiten (VPA) im Mai statt.
  • Dauer: 30 Minuten
  • Maximale Punktezahl: 25 (von 500 für gesamte VPA)
  • Rapportieren der Pflanz- und Saatarbeiten aus VPA 2
  • auf Standard-Rapport-Formular von JardinSuisse (siehe unten im Download)
  • In Kombination mit der VPA 2 Pflanz- und Saatarbeiten, direkt im Anschluss an VPA 2

Was ist gefordert?

  • Rapportieren aller Tätigkeiten, welche in der VPA 2 ausgeführt wurden.
  • Rapportieren aller Materialien und Pflanzen, welche in der VPA 2 verwendet wurden.
    Bei den Pflanzen muss neben dem korrekten botanischen Namen auch die Stückzahl und die Qualität bezeichnet werden.
    Bei allen Materialien sind die korrekten Fachbezeichnungen zu verwenden.
  • Inkl. des Maschineneinsatzes aus der VPA 2
  • Korrektes Ausfüllen aller Rapportfelder, dazu gehören ua auch Angaben zu:
    • Auftraggeber
    • Adresse
    • Auftragsort
    • Datum/Uhrzeit
    • Wettersituation
    • Unterschrift Auftraggeber + Gärtner
Regierapport JardinSuisse (leer)
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Bewertungskriterien zu Position VPA 3
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19. März 2021