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Erscheinen am Prüfungsort
Bitte erscheinen Sie pünktlich am Prüfungstag zur Prüfung!
Liegt kein Selbstverschulden für eine Verspätung vor (Zugsverspatung, Unfall, etc.) besteht das Anrecht auf die ungekürzte Prufungszeit. Die Verspätung muss durch Dritte (Bahnpersonal, Polizei, etc.) bestätigt werden.
Ob der verpasste Prüfungsteil sofort oder erst später nachgeholt werden kann, entscheidet der Chefexperte/die Chefexpertin nach Rücksprache mit der Prüfungsleitung.
Ist eine Verspätung selbst verschuldet, verbleibt für die Lösung der Prüfung nur die Zeit bis zum vereinbarten Abgabezeitpunkt der Prüfungsarbeit oder bis Ende der vorgegebenen Prüfungszeit des gerade laufenden Prüfungsteils.
Ist die Verspätung erheblich, gilt die Prüfung als 'nicht ausgeführt' und wird mit Note 1.0 erfasst (nach Rücksprache mit der Prüfungsleitung).
Ausweispflicht an der VPA
Sie müssen sich an den VPA-Prüfungen jeweils ausweisen können:
Nehmen Sie ein offizielles Dokument mit:
zB
Pass, ID, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
19. März 2021