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Prüfungsaufgebot und Prüfungsrichtlinien
Das offizielle Prüfungs-Büchlein des Kantons Basel-Landschaft ist Ihr offizielles Prüfungsaufgebot.
Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Sie sämtliche weitere Post im Zusammenhang mit Ihren Prüfungen (z.B. persönliche Aufgebote, weitere Detailangaben, Notenbescheid, etc.) auch erhalten.
Allfällige Änderungen Ihrer Adressangaben melden Sie also unverzüglich an die Prüfungsleitung (siehe unten).
Damit die Postzustellung funktioniert, sollte der Briefkasten mit Vor- und Nachnamen beschriftet sein. Einschreiben sind abzuholen, andernfalls gilt die Post als «zugestellt». Auch der Mail-Eingang sollte regelmässig kontrolliert werden, besonders in Berufen, welche mit einem elektronischen Prüfungstool arbeiten (PKOrg, ExpertAdmin, Euclid, Sephir, etc.).
Nicht eingehaltene Termine im Rahmen einer Prüfungssession (nicht eingeloggt, Validierungstermin nicht eingehalten, Arbeit nicht termingerecht hochgeladen oder abgegeben, etc.) oder unentschuldigt verpasste Prüfung haben Note 1.0 zur Folge. Eine aus eigenem Verschulden verpasste Prüfung kann erst im Folgejahr nachgeholt werden.
Ihr Berufsbildner/Ihre Berufsbildnerin ist zudem ebenfalls dafür besorgt, dass Sie Ihre Prüfungstermine wahrnehmen und wird jeweils eine Kopie Ihres Prüfungsaufgebots erhalten (wenn Lehrvertrag vorhanden).
Die folgenden Richtlinien gelten für alle Prüfungsabsolvierenden mit Baselbieter Lehrvertrag oder mit schriftlicher Prüfungszulassung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung. Das Nichteinhalten der Richtlinien kann Konsequenzen zur Folge haben, gemäss kantonaler Prüfungsverordnung. Die Richtlinien gelten auch für Prüfungsabsolvierende aus anderen Kantonen, wenn sie dem Kanton Basel-Landschaft zur Prüfungsdurchführung zugewiesen worden sind.
(Auszug aus den kantonalen Richtlinien der Prüfungsordnung)
Prüfungsleitung:
Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen
Hauptabteilung Berufsbildung und Berufsberatung
Betriebliche Ausbildung
Qualifikationsverfahren + Prüfungsleitung
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
Frau Leona Buchmüller
leona.buchmueller(at)bl.ch
QV und Arbeitszeit
"Gemass OR Art. 345a Abs. 2 hat der Arbeitgeber der lernenden Person ohne Lohnabzug die Zeit freizugeben, die ... für die Teilnahme an den Lehrabschlussprufung erforderlich ist. Da könnte subsummiert werden, dass somit auch die anfallenden Spesen bezahlt werden mussen. Anderseits besagt der gleiche Artikel, dass diese Bestimmungen auch fur den Besuch der Berufsfachschule gelten - und da wird bezahlt gemass Vereinbarung im Lehrvertrag."
(Auszug aus den Prüfungsrichtlinien)
- Wenn nur einen halben Tag Prüfung, dann ist der restliche Tag Arbeitszeit in Firma!
- Nicht erscheinen am QV = unentschuldigte Absenz (arbeitsrechtliche Konsequenzen!)
- Regeln Sie evtl. zusätzliche Vorbereitungszeit für das QV resp. die prüfungsfreien Halbtage vorgängig mit Ihrem Arbeitgeber.
Prüfungsrichtlinien Kanton Basel-Landschaft 2023
Nachfolgend finden Sie die Prüfungsrichtlinien Kanton Basel-Landschaft 2023.
DIese haben auch Gültigkeit, wenn Sie von einem anderen Kanton zugeteilt wurden!
19. März 2021/rev. 10. Juni 2021, 25. August 2021, 15. August 2022