- QV EBA
- Hinweise zur VPA/Fachgespräche
- Erlaubte Hilfsmittel
Erlaubte Hilfsmittel
1. VPA: Erlaubte Hilfsmittel und Unterlagen
Sie dürfen an allen Positionen der VPA EBA folgende Hilfsmittel verwenden:
(diese Materialien müssen Sie selber mitbringen)
- Erlaubt sind sämtliche elektronischen Devices (Smartphone, Tablets, Laptops [BYOD]) an der VPA
- Beachten Sie folgendes:
- Auf dem Prüfungsplatz wird nur WLAN und Strom zur Verfügung gestellt.
- Für das Funktionieren der Devices sind Sie als Absolvent*innen selber verantwortlich!
- Beachten Sie folgendes:
- Ihre Lerndokumentation mit allen Lernberichten
Tip: Fassen Sie alles Wichtige auf einem A4-Blatt pro Prüfungsposition VPA zusammen - Ihre Unterlagen aus den ÜK
- Taschenrechner (aber kein Smartphone, Tablet, etc.)
- Formelsammlung (Ordner BBZ BL oder Formelsammlung 'GARTEN + LANDSCHAFT / Neubau + Unterhalt')
- Dreikant-Umrechnungsmassstäbe
- Material gem. Materialliste
- Konstruktionshilfen (Dokumentation: Abstecken von Winkeln)
- Metallwinkel (Schlosserwinkel/Anschlagwinkel) und Wasserwaagen in diversen Grössen (aber ohne Elektronik)
Nicht erlaubt sind sämtliche elektronisch unterstützten Werkzeuge/Hilfsmittel wie elektronische Wasserwaage, Baulaser und elektrisches Schnittwerkeug (E-Felco und Akku-Motorsägen). Ebenfalls nicht erlaubt ist der Einsatz von Markierspray.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfungsleitung kann vor Ort den Einsatz von privat zusätzlich mitgebrachtem Werkzeug/Hilfsmittel (welches gegen die Prüfungsverordnung verstösst) ohne Begründung verbieten.
2. Fachgespräche: Erlaubte Hilfsmittel und Unterlagen
Sie dürfen an den beiden Fachgespächen zur VPA EBA folgende Hilfsmittel verwenden:
(diese Materialien müssen Sie selber mitbringen)
- Prüfungsplan
- Handschriftliche Notizen auf ihrem Plan VPA
- Hilfsmittel gem. BiVo 2024:
- Lerndokumentation/Pflanzenwerk (analog/digital)
- Unterlagen üK (analog/digital)
Andere Hilfsmittel wie zB Pflanzen-Bestimmungs-Hilfsmittel sind an den Fachgesprächen nicht erlaubt!
12. Januar 2026