Prüfungszutritt


Zu den Prüfungen haben ausser den zuständigen Bundesbehörden, der kantonalen Prüfungskommission, der Lehraufsicht und den im Einsatz befindlichen Expertinnen/Experten sowie allfälligen vom Chefexperten/der Chefexpertin eingesetzten Aufsichtspersonen, nur Personen Zutritt, welche von der kantonalen Prüfungsleitung eine Besuchserlaubnis vorweisen können.
Unbefugte Personen müssen weggewiesen werden.


26. August 2021