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Prüfungszutritt
Zu den Prüfungen haben ausser den zuständigen Bundesbehörden, der kantonalen Prüfungskommission, der Lehraufsicht und den im Einsatz befindlichen Expertinnen/Experten sowie allfälligen vom Chefexperten/der Chefexpertin eingesetzten Aufsichtspersonen, nur Personen Zutritt, welche von der kantonalen Prüfungsleitung eine Besuchserlaubnis vorweisen können.
Unbefugte Personen müssen weggewiesen werden.
Gesuch 'Prüfungszutritt' an Prüfungsleitung
26. August 2021