Hinweise zur VPA EFZ

Erlaubte Hilfsmittel und Unterlagen

Sie dürfen an allen Positionen der VPA EFZ folgende Hilfsmittel verwenden:
(diese Materialien müssen Sie selber mitbringen)

  • Ihre Lerndokumentation mit allen Lernberichten
    Tip: Fassen Sie alles Wichtige auf einem A4-Blatt pro Prüfungsposition VPA zusammen
  • Ihre Unterlagen aus den ÜK (alle Unterrichts-Unterlagen der ÜK-Kurse als PDF zum Download)
  • Taschenrechner (aber kein Smartphone, Tablet, etc.)
  • Formelsammlungen (Ordner BBZ BL/Formelsammlung BBZ BL (rosa A5-Blatt) oder Formelsammlung 'GARTEN + LANDSCHAFT / Neubau + Unterhalt') > siehe unten
  • Dreikant-Umrechnungsmassstäbe
  • Material gem. Materialliste
  • Konstruktionshilfen (Dokumentation: Abstecken von Winkeln)
  • Metallwinkel (Schlosserwinkel/Anschlagwinkel) und Wasserwaagen in diversen Grössen (aber ohne Elektronik)

Nicht erlaubt sind sämtliche elektronisch unterstützten Werkzeuge/Hilfsmittel wie elektronische Wasserwaage, Baulaser und elektrisches Schnittwerkeug (E-Felco und Akku-Motorsägen). Ebenfalls nicht erlaubt ist der Einsatz von Markierspray.

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfungsleitung kann vor Ort den Einsatz von privat zusätzlich mitgebrachtem Werkzeug/Hilfsmittel (welches gegen die Prüfungsverordnung verstösst) ohne Begründung verbieten.
 

Materialliste und PSA an QV EFZ (VPA)
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Checkliste Prüfungsregion Basel | QV Vorbereitung VPA durch Lehrbetrieb
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Checkliste JardinSuisse | QV Vorbereitung VPA durch Lehrbetrieb
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Abstecken rechter Winkel (90º) mit Hilfe des Pythagoras | Anleitung
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Abstecken diverser Winkel (30º/45º/60º) | Anleitung
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Formelsammlung BBZ BL, rosa A5-Blatt (© R. Zumbrunn)
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Ausweispflicht an der VPA

Sie müssen sich an den VPA-Prüfungen jeweils ausweisen können:
Nehmen Sie ein offizielles Dokument mit:

zB 
Pass, ID, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

  

Instruktionskurs Maschinen vor dem QV VPA

Vor den VPA-Prüfungen müssen Sie einen obligatorischen Sicherheitskurs am BZ JSBB besuchen. Mehr dazu finden Sie hier:


19. März 2021/rev. 16. November 2023