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Covid-19: Informationen QV 2022 (wird regelmässig aktualisiert)

Informationen QV 2022 Gärtner Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau EBA + EFZ
im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie [Covid-19]

Stand Info: 14. März 2022 - 12.30 Uhr 

 

Hinweis:
Sobald der Bund, die Prüfungsleitung (Kanton Basel-Landschaft) oder die OdA JardinSuisse neue Informationen betreffend dem QV 2022 veröffentlichen, 
werden diese hier aufgeschalten.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der Chefexperten über Telefon oder Email gerne zur Verfügung.
 

 

 

News-Feed: Aktuelle Informationen zu den gültigen Corona-Massnahmen QV 2022

 


Für das QV Gärtner 2022 sind alle Massnahmen aufgehoben (gültig ab 14. März 2022 - bis auf Widerruf)!



14. März 2022 (ersetzt Ausgabe vom 27. resp. 24. Februar 2022)

Corona-Schutzkonzept Qualifikationsverfahren 2022 Stand: 14.03.22 (Änderungen vorbehalten)
Verordnung vom 23. Juni 2021 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26)
Gilt für Berufe, welche unter Leitung des Kantons Basel-Landschaft geprüft werden. Kandidat/innen, welche in einem anderen Kanton ihre Prüfungen ablegen, halten sich an die Vorgaben des zuständigen Prüfungskantons.
Eventuelle auch kurzfristig angeordenete Massnahmen des BAG und/oder des SECO zum Gesundheitsschutz werden von allen Expert*innenn und Prüfungsabsolvierenden konsequent umgesetzt.
(Änderungen gegenüber Version vom 24. Februar 2022: Bessere Darstellung und Neuformulierung gewisser Abschnitte.)
 

Für das QV Gärtner 2022 sind alle Massnahmen aufgehoben!
Zusätzlich wurde aber folgendes von der Prüfungsleitung angeordnet:
Vulnerable Personen (schwangere Expertinnen und Prüfungsabsolvierende, Personen mit Vorerkrankungen oder nicht vollständig geimpft) haben Anrecht auf Maske, einen Abstand von mindestens 2 m, wenn möglich Platzierung an einem gut belüfteten Ort im Prüfungsraum.
Diese Personen informieren den Chefexperten mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn (praktische Prüfung, Berufskenntnisprüfung, Schlussprüfung Allgemeinbildung), damit die nötigen Massnahmen termingerecht veranlasst werden können (Info per Mail, zur Sicherheit Rückantwort verlangen).

Es ist zudem allen Personen erlaubt, auf eigenen Wunsch Maske zu tragen. Masken werden zur Verfügung gestellt.
Ausgenommen sind Situationen, bei denen aus Sicherheitsgründen keine Maske getragen werden darf oder bei der Personenüberprüfungen (z.B. Eingangskontrolle zur Prüfung).

 

 

27. Januar 2022 resp. 24. Januar 2022

Update Schutzkonzept [Covid-19] QV Kanton Basel-Landschaft (Version vom 24. Januar 2022)
⇢  siehe Download (weiter unten auf dieser Seite)

 


12. Januar 2022

Es finden reguläre Prüfungen gemäss BiVo statt.

Es werden Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19, welche auf allen Prüfungsplätzen im Kanton Basel-Landschaft gelten, gemäss einem 'Schutzkonzept QV BL' beschlossen:
Dh alle Prüfungen auf allen Prüfungsplätzen im Kanton Basel-Landschaft finden unter diesen Richtlinen des Kantons Basel-Landschaft statt.

Im Moment sind die folgenden Richtlinien gültig:
Für alle Informations- und Vorveranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem QV durchgeführt werden:
Auf den Prüfungsplätzen inkl. an Info-Veranstaltungen ist das Tragen von FFP2-Masken obligatorisch. (Die Masken werden gratis abgegeben!)
Bei QV-Informationsveranstaltungen und Expertenschulungen in Präsenzform gilt zur Zeit die 3-G-Regel (inkl. Zertifikatskontrolle).


Ebenfalls wird zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfungen entweder die 3-G-Plficht, die 2-G-Pflicht oder 2-G-Pflicht-plus (und andere ev. noch neuere Varianten!) bestehen. Details dazu werden im Moment durch den Kanton Basel-Landschaft und den Bund (SBFI, SBBK) erarbeitet.
Da die QV-Teilnahme obligatorisch ist und ein Anrecht auf QV-Absolvierung besteht, werden allfällige Testkosten oder andere Kosten, welche anfallen werden, um die Prüfungsdurchführung zu ermöglichen, vom Kanton übernommen.
Mehr Infos und alle Details werden ca. Ende Februar/anfangs März erhältlich sein, sobald auch die Bundesvorgaben vorhanden sind.
(Hinweis: All diese Massnahmen sind strikt einzuhalten und werden am QV selber zT als PSA gewertet!)

Mitteilung der Prüfungsleitung des Kantons Basel-Landschaft:
"Trotz der momentan nach wie vor besonderen Corona-Situation werden die QV, unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Schutzmassnahmen, nach geltendem Recht durchgeführt, also nach Bildungsverordnung, Bildungsplan und Verordnung für die Allgemeinbildung. Vorbehalten bleibt die allfällig erneute Inkraftsetzung einer eidgenössischen Notverordnung durch den Bundesrat, welche von den Kantonen zum gegebenen Zeitpunkt das Treffen besonderer Massnahmen verlangen kann (z.B. Anpassung der Prüfungsformen). Dies gilt auch für Prüfungsrepetierende, welche ihre Erst- oder Zweitprüfung im letzten Jahr abgelegt haben.
Informationen erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt vom Kanton und Ihrem Chefexperten, der für Ihre Prüfungsdurchführung zuständig ist."

 

Grundsätzliche Informationen finden Sie auch laufend unter dem nachfolgenden Link des Kantons Basel-Landschaft.

Schutzkonzept QV Kanton Basel-Landschaft - dieses wird laufend angepasst - Version vom 14. 3. 2022
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